Beruflich durchstarten mit Diabetes

Was vielen auf der Seele liegt: Diabetes und Beruf


Ein altes Vorurteil, dass Diabetes die Berufswahl auf „sichere“ Berufe einschränkt, ist längst überholt. Um den gewünschten Karriereweg einzuschlagen zu können, sollte nicht der Diabetes, sondern die Qualifikation und berufliche Fähigkeiten an erster Stelle stehen. Menschen mit Diabetes Typ 1 bleiben heute nur noch wenige Berufe verwehrt.

Junge Menschen mit Diabetes machen sich häufig Sorgen, wie es nach der Schule weitergehen soll. Mit einer entsprechenden Qualifikation stehen Berufsanfängern alle Möglichkeiten offen. Lange Zeit gab es aber Einschränkungen bei einer Diabetes Typ 1 Erkrankung, wie zum Beispiel bei einigen Tätigkeiten bei der Polizei, der Feuerwehr oder für den so häufigen Traumberuf des Piloten.


Weniger Einschränkungen bei Typ 1


Die Beurteilung des Diabetes durch die Arbeitsmediziner verändert sich derzeit, stark beeinflusst durch die großen Fortschritte in optimierten Therapieformen und technischen Hilfsmitteln. In der Vergangenheit wurden alle Berufe als problematisch angesehen, bei denen eine Unterzuckerung besonders schwere Folgen haben kann.

Die Zahl von Erwerbstätigen mit Diabetes nimmt infolge der epidemiologischen Entwicklung und der Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt zu.


Die Kriterien für die Bewertung von Risiken bei der Wahl und Ausübung eines Berufs oder einer Tätigkeit sind für Menschen mit Diabetes, aber auch für das berufliche Umfeld und die Gesellschaft, häufig nicht transparent und nachvollziehbar. Konkrete Tätigkeiten können durchaus für einzelne Menschen mit Diabetes durch arbeitsbedingte Risiken oder diabetesassoziierte Belastungen eine besondere Gefährdung darstellen.


Individuelle Beurteilung des Risikos durch Diabetes


Eine individuelle Analyse und Bewertung der tätigkeits- und krankheitsbedingten Risiken ist daher notwendig, um Benachteiligungen von Menschen mit Diabetes zu verhindern, aber auch arbeitsbedingte Gefährdungen der Menschen mit Diabetes und ihrem Umfeld zu minimieren.


Im Fokus stehen die Chancen und Möglichkeiten, weniger die Verbote und Einschränkungen. Die Therapieeinstellung und Gesundheit des Einzelnen muss arbeitsmedizinisch beurteilt werden. Kritisch sind weiterhin Berufe mit einer hohen Eigen- oder Fremdgefährdung bei Hypoglykämie. Das betrifft:

  • Personenbeförderung, insbesondere Piloten

  • Arbeiten in großen Höhen, zum Beispiel Dachdecker, Klimatechniker oder Rauchfangkehrer

  • Tätigkeiten bei Überdruck, zum Beispiel Tauchen (oder andere Berufe die nach einem Vollkörperanzug verlangen)

  • Waffenträger bei der Polizei oder Zoll


Individuelle Prüfung für Menschen mit Diabetes Typ 1 ist bei folgenden Berufen erforderlich:

  • Berufe mit hohem Verletzungsrisiko - Dachdecker, Gebäudereiniger oder Bauarbeiter

  • Berufe mit verantwortlichen Überwachungsfunktionen - Personenbeförderung und Schusswaffengebrauch wie Fluglotse, Busfahrer oder Polizist

  • Berufe mit wenig Möglichkeiten, regelmäßig Pausen einzulegen, den Blutzucker nach Bedarf zu messen oder die notwendigen Medikamente einzunehmen

  • Berufe mit Schichtdienst, wobei ein gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus eine gute Blutzuckereinstellung erschwert


Berufseinstieg ist schwerer


Es spielt nach wie vor eine Rolle, ob jemand neu in den Beruf einsteigt, oder er durch langjährige Berufserfahrungen und vorausschauendes Handeln Risiken ausgleichen kann. Es werden in Zukunft mehr Berufstätige mit Diabetes auch in potenziell gefährlichen Berufen tätig sein. Gründe dafür sind die Zunahme des Diabetes insgesamt und der spätere Pensionseintritt.


Bei Diabetes: Berufe erproben, Praktika, Schnuppertage


Interessen und Talente sollten bei der Berufswahl für Menschen mit Diabetes im Vordergrund stehen. Praktika sind für junge Berufsanfänger mit Diabetes sinnvoll, um den Berufsalltag mit seinen eventuellen Belastungen zu erleben. Dabei gilt es auszutesten, wie es gelingt, Diabetes in einen langen Arbeitstag zu integrieren. Regelmäßiges Blutzuckermessen, notwendige Mahlzeiten und eine Insulinversorgung dürfen nicht vernachlässigt werden. In Rücksprache mit dem Diabetologen muss die Therapie auf die veränderte Situation angepasst werden. Es gilt Überlegungen anzustellen, die auf den Berufsalltag mit Diabetes abzielen. Auch bei Typ 2 Diabetikern mit bereits längerer Berufserfahrung, muss bei Umstellung der Therapie auf Insulin dies in Hinblick auf mögliche Veränderungen im Beruflichen begleitet werden.


Die Bewerbung - was muss ich angeben?


Rechtlich gesehen ist niemand dazu verpflichtet seine Diabetes-Erkrankung anzugeben. Weder in der Bewerbung, noch im Vorstellungs­gespräch. Fragen nach der Gesundheit des Bewerbers sind nicht zulässig und müssen nicht beantwortet werden. Gegebenenfalls kann es aber ratsam sein, die Erkrankung anzugeben. Dies signalisiert dem Arbeitgeber, dass der Bewerber gut auf die zukünftige Situation vorbereitet ist und hinterlässt einen guten Eindruck. Auch bei Tätigkeiten mit Gefährdungs­potential, welche strenge Arbeitsschutz­maß­nahmen verlangen, ist die Angabe eines Diabetes Typ 1 sinnvoll (z.B. Vollschutzanzug notwendig bei Berufsausübung). 


Bei einer betriebs­ärztlichen Untersuchung unterliegt der Arzt, wie jeder andere auch, der Schweige­pflicht und ist nicht dazu ermächtigt, Diagnosen an Dritte preiszugeben. Es wird nur geprüft, ob die betroffene Person berufstauglich ist oder nicht. 

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