Wenn die Psyche leidet

Die vielfältigen Belastungen und Einschränkungen durch die Pandemie, vor allem die Auswirkungen des Lockdowns und die lange Dauer dieser Ausnahmesituation, führen inzwischen vermehrt zu psychischen Störungen, Erschöpfung, Depressionen, Essstörungen bis hin zu Suizidgedanken. Die Störungen betreffen alle Altersgruppen, auch Kinder und Jugendliche sind stark betroffen.


Viele fühlen sich krank, der Arzt kann jedoch keine organische Krankheit finden. Die Frage, ob eine psychosomatische Störung vorliegt, steht im Raum.


Die Psychosomatik geht davon aus, dass Organe und ihre Funktionen einerseits sowie Denken und Fühlen des Menschen andererseits nicht voneinander zu trennen sind, sondern einer Wechselbeziehung unterliegen. Aktuell treten psychosomatische Störungen infolge der Corona-Pandemie vermehrt und verstärkt auf. 


Größere Krankenhäuser haben meist eine psychosomatische Ambulanz, an die man sich wenden kann. Die Krankenkassen haben in Anbetracht der aktuellen Situation ihre Zuschüsse für Psychotherapie ausgeweitet. Es gibt allerdings keinen allgemeinen Anspruch auf Kostenübernahme. Grundsätzlich ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung Voraussetzung, Beziehungsberatungen oder Coaching werden nicht übernommen.


Es gibt die Möglichkeit der Psychotherapie auf Krankenschein – hier erhöhen sich gerade die Wartezeiten enorm. Oder es kann ein Antrag auf Kostenzuschuss für psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse gestellt werden. Für die ersten 10 Behandlungseinheiten muss vor Therapiebeginn noch kein Antrag gestellt werden. Es wird aber geraten, schon bei Beginn der Therapie um Therapieverlängerung bei der Krankenkasse anzusuchen. Andernfalls besteht die Gefahr einer Therapieunterbrechung und evtl. erneuter langer Wartezeit. Außerdem kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ab der 11. Einheit ablehnen, wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde und alle zur Beurteilung notwendigen Angaben nicht vorher vorliegen.


Sie benötigen zwar für den ersten Besuch beim Psychotherapeuten keine ärztliche Zuweisung, allerdings ist es notwendig, vor der 2. Sitzung eine ärztliche Abklärung Ihres Problems einzuholen. Diese ärztliche Bestätigung ist dann auch bei der Rückforderung des Therapeuten-Honorars an die Krankenkasse beizulegen.


Viele Therapeuten bieten Sondertarife für Einkommensschwache an. Informationen zu den Stundensätzen der Therapeuten finden sich häufig auf deren Website bzw. sind telefonisch bei der ersten Terminvereinbarung zu erfragen. Der Kostenzuschuss ist je nach  Krankenkasse ebenfalls unterschiedlich.


Psychotherapeutische Hilfe anzunehmen ist sehr sinnvoll, allerdings nur mit dem für Sie richtigen Therapeuten. Machen Sie keine Psychotherapie, nur weil sie kostenlos ist.

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