Die offizielle Zulassung von Stevia rebaudiana im Dezember 2011 sorgte für reichlich Schlagzeilen. Bisher war es ja nur erlaubt sich damit das Badewasser zu versüßen, Speisen und Getränken durfte es jedoch nicht zugesetzt werden. Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana – auch „Süßkraut“, oder „Honigkraut“ genannt – gewonnenes Stoffgemisch, das als Süßstoff verwendet wird.
Die Heimat liegt in Südamerika aber es gedeiht auch bei uns prächtig, muss jedoch bei Zimmertemperatur überwintert werden.
Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit 2. Dezember 2011 als Lebensmittel-zusatzstoffe zugelassen. Ein Jahr vor der Zulassung konnte aus Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Stevia abermals keine krebserregende Wirkung nachgewiesen werden. Auch negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen konnten ausge-schlossen werden. Diese Untersuchungen wurde im Jänner 2011 von der EFSA wiederholt und vielen ganz ähnlich aus. Somit stand der Stevia Zulassung in den Ländern der Europäischen Union nichts mehr im Wege.
Damit sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern zulässige Höchstwerte nicht überschritten werden, gibt es empfohlene Tagesmengen. Vor allem Soft-Drinks stehen im Visier der Experten. Da bei Getränken, anders als zum Beispiel bei Kaugummi, auch schnell mal die angeratene Grenze übertroffen werden kann. Große Getränke Konzerne interessieren sich ebenfalls für die Vermarktung von mit Stevia gesüßten Getränken und haben bereits Patente angemeldet.
Steckbrief Stevia:
Süßkraft 40 – 300 mal so süß wie Zucker (je nach Sorte, Anbau, Klima…)
Keine Kalorien
keine kariogene Wirkung
Kein Blutzucker-Anstieg
In Süd- und Mittelamerika seit über 500 Jahre bekannt
Auch seit Jahren in Japan, Australien und der Schweiz zugelassen
NEU Dez. 2011: Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff E 960 der Europäischen Lebensmittelbehörde

Prim. Dr. Christian Schelkshorn
seit 40 Jahren Typ-1-Betroffener
seit 24 Jahren Internist und Diabetologe