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24-Stunden-Betreuung und viele offene Fragen

Der Bedarf an häuslicher Pflege ist groß, sogar viel größer als allgemein angenommen, wie eine aktuelle WIFO-Gallup-Analyse ergab. Demzufolge denkt die Mehrheit, dass rund 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen betreut werden, tatsächlich sind es aber nur 21 Prozent.


Wenn Menschen sich oder ihren Haushalt nicht mehr selbst versorgen können und auf Betreuungspersonal angewiesen sind, kann die 24-Stunden-Betreuung eine Lösung sein – zumal sie den Verbleib im eigenen Zuhause bzw. im gewohnten Umfeld ermöglicht. 24-Stunden-Betreuung heißt nicht unbedingt, dass jeder zu Pflegende rund um die Uhr betreut werden muss, auch stunden- oder tageweise Betreuung ist möglich. 

 

Gefördert wird ab Pflegestufe 3

 

Bei nachweislicher Demenzerkrankung und ständigem Betreuungsbedarf, aber auch schon ab Pflegestufe 1 oder 2. Weitere Förderungsvoraussetzung ist eine Mindesteinsatzzeit von derzeit 48 Wochenstunden.

 

Bei der Personenbetreuung ist zwischen ärztlicher, pflegerischer und betreuerischer Tätigkeit zu unterscheiden. Ärztliche und pflegerische Leistungen dürfen nur durch Ärzte bzw. Fachkräfte oder durch nach ausdrücklicher Ermächtigung dazu ausgebildetes Pflegepersonal erbracht werden. 

 

Eine 24-Stunden-Betreuung ist nicht günstig, man sollte sich über die mögliche Kostenbelastung rechtzeitig informieren. Außerdem muss die betreuende Person für die Dauer ihrer Arbeitsperiode in den Haushalt der zu betreuenden Person aufgenommen werden, d. h. mit Wohnraum und voller Verpflegung.

 

Wie findet man eine 24-Stunden-Betreuung?

 

Zunächst sollte eine Liste der zu erledigenden Betreuungsarbeit erstellt werden (z. B. kochen, putzen, Haustier versorgen, Einkäufe erledigen etc.). Der Pflegebedarf wird ärztlich festgestellt bzw. erhoben, ggfs. auch durch eine diplomierte Pflegefachkraft.

 

Diverse Soziale Dienste bieten verschiedene Betreuungsformen an, wie Essen auf Rädern, Hauskrankenpflege, mobile Therapien etc. – jedoch stehen nicht in jedem Bundesland die gleichen Angebote zur Auswahl. Informationen zum Angebot im jeweiligen Bundesland sind auf der Website des Sozialministeriums 

zu finden: www.infoservice.sozialministerium.at

 

Neben den Sozialen Diensten des jeweiligen Bundeslandes bieten auch rund 700 Vermittlungsagenturen Personenbetreuung an. Diese Agenturen verlangen sowohl vom Kunden als auch von den Betreuungskräften teils relativ hohe Vermittlungsgebühren, womit aber nicht immer auch eine sorgfältige Auswahl von geeignetem Betreuungspersonal gesichert ist. Unter diesen 700 Agenturen sind sehr viele kleine 1-Mann(/Frau)-Agenturen und auch manche, die wenig Einblick in ihre Vermittlungstätigkeit geben. 

 

Das „Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung“ schuf 2019 eine Basis zur stabileren Betreuungssituation in Zusammenarbeit mit den Agenturen. 

Info: www.oeqz24.at

 

Um den großen Unsicherheiten entgegenzutreten, haben sich auch einige bekannte österreichische Hilfsorganisationen unter dem Label „Sicher. Kompetent. Fair“ auf gemeinsame Qualitätsstandards geeinigt. 

Info: www.pflegen.at/sicher-kompetent-fair

 

Einen guten Überblick zu den vielfältigen Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung bietet der Broschüren-Service des Sozialministeriums „24-Stunden-Betreuung zu Hause“ als Download: www.broschuerenservice.sozialministerium.at

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