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Versicherungsrechtlichen Schutz als pflegender Angehöriger?

Grundsätzlich besteht ein versicherungsrechtlicher Schutz für pflegende Angehörige, wobei zwischen Kranken- und Pensionsversicherung zu unterscheiden ist. Welcher konkrete Schutz besteht, muss jedoch jeweils im Einzelfall geprüft werden Grundsätzlich stehen folgende Möglichkeiten offen, wobei hier vorerst nur ein grober Überblick gegeben werden soll:

 

Begünstigte Selbstversicherung in der  Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:

Diese Form der Versicherung steht Personen offen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen. Diese begünstigte Selbstversicherung kann auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bestehen. Die Beiträge für diese Versicherung werden vom Bund getragen. Diese Form der Versicherung ist daher kostenlos.

 

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:

Diese Form der Versicherung steht Personen offen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 zu betreuen. Auch bei dieser Versicherung werden die Beiträge vom Bund getragen. Auch diese Form der Pensionsversicherung ist daher für den Versicherten kostenlos.

 

Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung:

Diese Form der Krankenversicherung steht für bestimmte pflegende Angehörige offen, die einen Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 pflegen. Die Pflege muss unter überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft und in häuslicher Umgebung erfolgen. Auch diese Form der Versicherung ist für den Versicherten beitragsfrei.

 

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Voraussetzung für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist, dass keine Pflichtversicherung oder Mitversicherung als Angehöriger besteht. Die Beiträge für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung richten sich nach der wirtschaftlichen Lage. Für bestimmte pflegende Angehörige besteht bei sozialer Schutzbedürftigkeit auch die Möglichkeit einer beitragsfreien Versicherung.

 

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Pflegekarenz/Pflegeteilzeit

Auch für die Zeit einer Pflegekarenz besteht eine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Auch diese Absicherung ist beitragsfrei, und es werden die Versicherungsbeiträge vom Bund übernommen. Arbeitnehmer erwerben während dieser Zeit auch einen Abfertigungsanspruch. Bei Vereinbarung einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit besteht für die Dauer der Maßnahme auch Anspruch auf Pflegekarenzgeld.

 

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Familienhospizkarenz

Zur Begleitung sterbender Angehöriger oder zur Betreuung im gemeinsamen Haushalt lebender schwerst erkrankter Kinder besteht die Möglichkeit, Familienhospizteilzeit oder Familienhospizkarenz in Anspruch zu nehmen. Auch während der Familienhospizkarenz besteht eine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Für die Dauer der Familienhospizkarenz besteht auch ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld.

Mag. Karlheinz Amann

Von 1998 bis 2006 zunächst als juristischer Mitarbeiter und ab 2001 als Rechtsanwaltsanwärter in einer Wiener Anwaltskanzlei beschäftigt. Einen Teil seiner Gerichtspraxis hat er beim Arbeits- und Sozialgericht Wien verbracht. Seit dem Jahr 2006 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Wien unter anderem mit den Schwerpunkten Patientenrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht tätig.

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